Die ganze Geschichte unseres Verbandes

Alles begann bereits 1928

Die ersten Anläufe und Planungen zur Gründung eines, damals noch so genannten, Bezirksfeuerwehrverbands Biberach starteten bereits nach dem ersten Weltkrieg. Die erste Vertreterversammlung der Feuerwehren des Oberamtsbezirkes Biberach fand breits am 3. Juni 1925 in Biberach statt. Doch die Mehrzahl der Teilnehmer, die aus Vertretern der Gemeinden bestand, lehnte „trotz eingehender Aufklärung über Zweck und Ziel“ eines Verbandes die Gründung ab. Mit Unterstützung des Landrats und des Landesfeuerwehrverbandes Württemberg nahmen die Vorbereitungen zur Gründung wieder Fahrt auf. Als Satzungsgrundlage stand die Satzung der Bezirksfeuerwehrverbandes Ulm Pate.

 

Bei der nachfolgenden Kommandantenversammlung des Oberamtsbezirkes Biberach am 14. März 1928 sprachen sich alle Kommandanten für die Gründung aus. Auch die Ortsvorsteher befürworteten nach eingehender Beratung und Abstimmung am 11. April 1928 über die Satzung die Gründung. Bis zum Oktober stimmten 39 von 44 Gemeinden dem Betritt zum neuen Bezirksfeuerwehrverband zu. Fünf Gemeinden hatten sich noch nicht entschieden, Alberweiler, Aufhofen, Bellamont, Ober- und Untersulmetingen, schlossen sich aber zeitnah dem Verband an. Am 31. Oktober 1928 fand die offizielle Gründungsveranstaltung in Ochsenhausen statt, bei der die Satzung genehmigt und im Anschluss die Vertreter des Verbands gewählt wurden. 1. Vorsitzender wurde der Wehrführer Müller aus Biberach, Kassier Wilhelm Gruß. Der 1. Bezirksfeuerwehrverbandstag wurde am 26. Mai 1929 in Ochsenhausen abgehalten.

 

Landrat Risch hatte die Vorbereitung und Gründung seitens der Bezirksverwaltung vorbereitet und unterstützt. Der Kreisfeuerwehrverband Biberach war einer der letzten, späten Verbandsgründungen aller Oberamtsbezirke in Württemberg. Rechtsgrundlage war die Eintragung des Verbandes als Verein.

 

Die Satzung gestaltete sich sehr übersichtlich. Der Zweck des Verbandes wurde wie folgt definiert: „Der Verband bezweckt eine rege kameradschaftliche Verbindung der Feuerwehren des Oberamtsbezirkes Biberach behufs Förderung und einheitlicher Gestaltung des Feuerlöschwesens im Bezirk, durch Abhaltung von Bezirksversammlungen, durch die Tätigkeit im Bezirks-Feuerwehrausschuss und durch den Verkehr mit dem Landes-Feuerwehrauschuss.“

Aus heutiger Sicht kann festgestellt werden, dass der Kreisfeuerwehrverband durch seine Versammlungen durch Fachvorträge, Kommandantenbesprechungen und Übungen die Aufgabe und Organisation einer einheitlichen und überregionalen Ausbildung auf sich genommen hat. Die Finanzierung dieser Versammlungen und der Verbandstage erfolgte durch einen Mitgliedsbeitrag der einzelnen Gemeinden.

 

Mit dem Gesetz zur Kreisordnung vom 29. Januar 1934 wurden die Oberamtsbezirke in Kreise umbenannt. Das beinhaltete noch keine Änderung der Kreisgrenzen. Erst mit der Landkreisreform vom 25. April 1938 wurden in Württemberg auch die Grenzen der Kreise neu geordnet. Dadurch entfielen die bisher eigenständigen Kreisfeuerwehrverbände aus anderen Kreisen, die regional in den neuen Kreisen aufgingen, wie Laupheim, Riedlingen, Saulgau, Wiblingen oder Waldsee.